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OLG Koblenz, 02.07.1982 - 1 Ausl 3/81 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Koblenz, 28.02.1984 - 1 Ausl 2/83
Auslieferung eines Verfolgten an die Republik Türkei zum Zwecke der …
Soweit der Verfolgte bestreitet, die ihm in dem Auslieferungsersuchen zur Last gelegte Tat begangen zu haben und einen gegen ihn bestehenden dringenden Tatverdacht verneint, ist sein Vorbringen unerheblich, weil bei der Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung eine Prüfung des Schuldvorwurfs und des ihm zugrundeliegenden Tatverdachts nach deutschem Auslieferungsrecht grundsätzlich nicht erfolgt (vgl. die Senatsbeschlüsse vom 15. Dezember 1980 in 1 Ausl. 8/80, vom 24. März 1982 in 1 Ausl. 12/81, vom 14. Juni 1982 in 1 Ausl. 7/82 und vom 2. Juli 1982 in 1 Ausl. 3/81;… Mettgenberg/Doerner, Deutsches Auslieferungsgesetz, 2. Aufl. 1953, S. 150, 291, 397).Zu einer Prüfung des Tatverdachts im Rahmen der Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung kann es nur kommen, wenn aufgrund ganz besondere Umstände eine Täterschaft des Verfolgten unmöglich oder noch in höchstem Maße zweifelhaft erscheint (vgl. den Senatsbeschluß vom 2. Juli 1982, a.a.O.), oder wenn Grund zu der Annahme besteht, der ersuchende Staat versuche mit einem erfundenen Tatvorwurf und gefälschten Unterlagen eines Verfolgten habhaft zu werden.